Krankmeldungen können nur nach einer entsprechenden medizinischen Untersuchung bestätigt werden; dafür ist das persönliche Erscheinen in der Ordination erforderlich. Dies ist eine Vorgabe Ihrer Krankenkasse. Eine telefonische oder schriftliche Krankmeldung (per Mail) ist nicht (mehr) möglich.
Ausnahme: Nach Vorlage eines positiven Corona-PCR-Tests darf die Krankmeldung telemedizinisch ausgestellt werden. Sollten Sie bettlägerig sein und die Ordination nicht aufsuchen können, muss das mit den Ärztinnen oder Ärzten telefonisch besprochen werden.
Eine Krankmeldung kann nur einen Tag rückwirkend ausgestellt werden; jede weitergehende Rückdatierung muss von einer/m Ärztin/Arzt der Krankenkasse bewilligt werden.
Ihre registrierten Dauermedikamente können Sie per Mail oder per Telefon anfordern.
Änderungen oder neue Rezepte können nur nach einem Arztgespräch ausgestellt werden; beim Abweichen von der Dauermedikation oder Neuverschreibungen ist eine Konsultation in der Ordination nötig.
werden nur im Rahmen eines Arztgespräches vorgenommen; nur in begründeten Ausnahmefällen auch telefonisch oder per Mail.
Überweisungen & Verordnungen sind nur mit vorherigem Arztbesuch möglich und persönlich in der Ordination abzuholen; elektronisch (per Mail) werden keine Überweisungen oder Verordnungen (mehr) ausgestellt.
Studium an der medizinischen Universität Wien
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